(Un)gebundene Verlegesysteme im Außenbereich

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Im Außenbereich haben sich mit der Vielfalt der Oberbeläge auch die Verlegesysteme weiterentwickelt und somit das Spektrum für den Kunden und Verleger erweitert. Dazu gibt es unterschiedliche Systeme, wovon viele schon seit Jahrzehnten erfolgreich zum Einsatz kommen. In diesem Beitrag wollen wir auf die Verlegung von keramischen Belägen in gebundener Bauweise eingehen, die nun seit Ende 2022 auch geregelt ist.

Je nach Nutzung der Flächen unterscheidet man hauptsächlich zwischen drei Bauarten: gebundene Bauweise, ungebundene Bauweise oder Mischbauweise gem. (ZTV Wegebau).

Mit der Ausgabe 2013 von der ZTV-Wegebau konnte erstmals die von der ATV DIN 18318 abweichenden und bewährten Bauweisen des Landschaftsbaus in einem Regelwerk erfasst und somit als allgemein anerkannte Regeln der Technik aufgenommen werden. Denn diese Bauweisen finden standardmäßig seit Jahrzehnten erfolgreich ihre Anwendung. Die ATV DIN 18318 wurde hier in wesentlichen Teilen auch überarbeitet und hat sich an den Vorgaben der ZTV-Wegebau orientiert. Bei der Ausgabe 2022 der ZTV-Wegebau waren nun auch Vertreter aus dem Fliesenlegergewerk vertreten, was dazu führte, dass nun auch die keramischen Platten aufgenommen wurden.

Terrasse mit Feinsteinzeug
Terrasse mit Feinsteinzeug

Die verschiedenen Bauweisen werden nach der ATV DIN 18318 für Pflasterdecken und Plattenbeläge sowie Einfassungen geregelt. Dabei galten die gebundenen Bauweisen bei uns in Deutschland bis 2019 noch als Sonderkonstruktion. Hier liegt letztendlich auch der Grund, weshalb die überwiegend Zahl befestigter Flächen mit Platten- und Pflasterbelägen in ungebundener Bauweise erstellt werden. Wobei die Nachteile dieser Ausführung gegenüber der gebundenen Bauweise eindeutig sind. Denn bei der gebundenen Bauweise werden die Bettung, Haftvermittler sowie Fuge unter Zugabe von unterschiedlichen Bindemittel fest miteinander verbunden. Das macht die Konstruktion deutlich belastbarer gegenüber der ungebundenen Bauweise, in der die Belagsmaterialien lose liegen.

Nachteile bei ungebundener Bauweise

Ein Hauptproblem ist die Verschiebung sowie Wipp- bzw. Kippbewegung der einzelnen Platten oder Pflastersteine. Besonders bei befahrenen Flächen wird dies durch die herrschenden Horizontalkräfte nochmals beschleunigt. Entstehende Höhenversätze stellen dann eine Unfallgefahr dar. Ein weiteres Problem der ungebundenen Bauweise sind die losen Fugen, die mit Sand, Split oder Kies gefüllt werden. Sie sind der ideale Nährboden für stets gut sprießende Sporen und Wildwuchs. Diese unansehnlichen Flächen bringen einen erhöhten Reinigungsaufwand mit sich. Ein weiterer Nachteil ist, dass sich die Fugenkammern durch den Einfluss von Wind, Wetter und Bewegung sowie die Reinigung schnell leeren. Daher ist es öfters der Fall, das die Flächen, wenn auch manchmal nur in Teilbereichen, durch die Verschiebungen und Kippbewegungen neu verlegt werden müssen, was „nervt“ und Kosten verursacht.

Mischbauweise, ungebundene oder gebundene Bauweise bei keramischen Platten

Die Nachfrage besonders bei großformatigen Fliesen im Außenbereich ist stark gestiegen und erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Gründe dafür sind die gleichen wie im Innenbereich: die leichte Pflege, Robustheit sowie vielfältige Formate, Oberflächen und Optik. Bei der Verlegung von großformatigen keramischen Fliesen im Außenbereich sind jedoch Eckdaten zu beachten, speziell auf einer gebundenen Lastverteilerschicht.

Die ungebundenen auch „lose“ Verlegung im Splittbett ist bisher die bevorzugte Verlegemethode für großformatige Fliesen und Platten. Hier besteht jedoch das Problem bei der „dünnen Keramik“. Die 2 cm starke Platten sind zu leicht und liegen deshalb nicht satt genug auf. Somit sind Verschiebungen und Überzähne meist schnell die Folge. Die Keramikhersteller sind bereits den Weg gegangen, die Plattendicke und somit das Plattengewicht deutlich zu erhöhen. So beträgt das Flächengewicht bei einer 2 cm dicken Vollkeramik ca. 45 kg/m² und bei einer 3 cm dicken bereits ca. 70 kg/m². Bei Keramikverbundplatten steigt das Gewicht zum Beispiel bei 8 cm Breite auf ca. 180 kg/m². Nun war die Lagerstabilität einigermaßen gewährt, jedoch eine Verlegung ohne entsprechende Hebezeuge/Kran kaum bzw. nicht mehr möglich.

Dünne Fliesen und Platten stehen also weiterhin hoch im Kurs. Daher hat sich in der Praxis der Verlegung in einem Drainage-Bettungsmörtel mit einer entsprechenden Haftbrücke bewährt. Ein Verfahren, das bereits im Pflasterbau bzw. bei der Natursteinverlegung als einer der ältesten Bauweisen erfolgreich eingesetzt wird und womit eine dauerhafte Lagestabilität des Belages gegeben ist.

In der Regel werden im Garten- und Landschaftsbau nicht nur Terrassen, sondern auch Wege, Garagenzufahrten, Stellplätze usw. gebaut. Bei der Ausführung mit dem Drainage-Bettungsmörtel findet sich als Untergrund meist eine ungebundene Tragschicht aus Frostschutzkies oder Schotter  (0/16 oder 0/32) auf einem Erdplanum vor. Hier ist es wichtig, dass der Oberbau das anfallende Wasser dauerhaft und sicher abführen kann. Außerdem sollte die Tragschicht ohne Bindemittel (Oberbau) je nach Anforderung und Belastung ausreichend dimensioniert sein (je nach Frosttiefe und Belastung 20-60 cm, Siehe RStO12, Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen“, Ausgabe 2012) sowie lagenweise eingebaut und verdichtet werden. Des Weiteren muss ein Gefälle von min. 1,5 % vorhanden sein.

Mineralische Drainagemörtel   

Bei der anschließenden Verlegung des Keramischen Belages muss ein mineralischer Drainagemörtel verwendet werden. Dieser soll in einer Schichtstärke von > 6cm im fußläufigen Bereich (N1) oder im befahrbahren Bereich von > 10cm  N2) eingebaut werden. Hier spricht man von einer Mischbauweise mit gebundener Bettung. Wird anstatt einer Schottertragschicht (Tragchicht ohne Bindemittel) ein Drainagebeton oder Drainageasphalt (Tragschicht mit Bindemitteln) verwendet, spricht man von einer vollgebundenen Bauweise. (N3) Im Bereich des Straßenbaus wird diese Pflasterbauweise seit Jahrzehnten ausgeführt.

Bei den Drainagemörtel gibt es verschiedene Bettungstypen: fertige Mischungen als Werkstrockenmörtel (Bettungstyp 1) oder Baustellenmischungen (Bettungsmörtel Typ 2). Damit entsteht eine ausreichend stabile Bettungsschicht. Darauf werden die Keramikelemente mittels Haftbrücke direkt frisch in frisch verlegt. Mit der Haftbrücke, Haftvermittler (Haftschlämme) ergibt sich dann ein stabiler Haftverbund zwischen Bettungsmörtel und Oberbelag, womit auch thermische Bewegungen im Belagsstoff vermindert werden. Bei den Haftschlämmen handelt es sich um kunststoffmodifizierte Mörtel, wodurch eine hohe Klebekraft erreicht wird. Es sind nach dem ZTV-Wegebau Haftzugfestigkeiten zwischen Belag und Bettungsmörtel bei der Nutzkategorie N 1 von > 0,4 MPa und bei der Nutzungskategorie N2  > 0,8 MPa (Laborwerte) gefordert. Diese Art der Verlegung hat sich bewährt und bietet gegenüber der ungebundenen Bauweise eine dauerhafte Stabilität und Lagesicherheit.

Keramische Platten wurden in die neue ZTV-Wegebau (12/2022) aufgenommen. Somit können diese in den unten dargestellten Bauweisen in den Nutzungsklassen N1 und N2 verwendet werden (siehe hierzu die Zusammenfassung Tabelle 1, wo die Vorgaben nach der ZTV-Wegebau für keramische Beläge zusammengefasst sind).

Neuerungen im ZTV Wegebau
Neuerungen im ZTV Wegebau

Gebundene Fugen

Auch gebundenen Fugen sind ATV DIN 18318 und ZTV-Wegebau definiert. Bei den gebundenen Fugen kommen verschiedene Bindemittel zum Einsatz. Die zementären Fugen sind immer wasserundurchlässig. Dazu gibt es Reaktionsharzfugen auf Epoxidharz- oder Polyurethanbasis sowie Polybutadien, welche wasserdurchlässig eingestellt sind. Welcher Fugenmörtel geeignet bzw. sinnvoll ist, kommt auf den jeweiligen Anwendungsfall und die gewünschten Nutzungseigenschaften an.

Nutzungskategorien Gebundene Bauweise
Nutzungskategorien Gebundene Bauweise

Bewegungsfugen

Wie bei den „klassisch“ verlegten keramischen Belägen sind auch hier in der gebunden Bauweise ausreichend dimensionierte und richtig angeordnete Bewegungsfugen unumgänglich, um die thermischen Spannungen zu kompensieren. Generell gilt, dass das Seitenverhältnis 2:1 und die Abstände der Bewegungsfugen ≤ 5 m nicht überschreiten sollen.

Die Ausbildung, Anzahl Lage und Maße richten sich unter anderem nach:

–   Nutzung, Lage und Geometrie der Fläche-   Format und Farbe des Oberbelags

–   Anordnung der Bewegungsfugen

–   Vorhandene Fugen aus dem Untergrund sind zu übernehmen

–   Dimensionierung und Art/ Ausführung der Fugen und Bewegungsfugen

–   Verlegemuster, Durchdringungen Anschlüsse an Bauteile sind zu Entkoppeln

–   Fugen sind geradlinig ausführen

–   usw.

Hierzu gibt auch die Neufassung ZTV-Wegebau von Ende 2022 nützliche Hinweise, Anhaltswerte und Vorgaben von der Planung bis hin zur Ausführung. Allerdings besteht noch Handlungsspielraum, was die Ausbildung der Bewegungsfugen anbelangt. Hier sind gute Ansätze vom Ausschuss erarbeitet worden, jedoch noch nicht final umgesetzt. Wir  sind sicher, dass in der nächsten Ausgabe der ZTV-Wegebau umsetzbare Lösungen gefunden wurden, um auch in diesem Bereich Sicherheit zu bieten.

Hinweis: Das Entstehen von Rissen in den Fugen durch thermische Spannungen oder innerhalb der Befestigungselemente kann auch durch die Bewegungsfugen nicht sicher vermieden werden

Einbringen des 1-K Terrassen-Fugmörtel codexX-Terra Base im Schlämmverfahren
Einbringen des 1-K Terrassen-Fugmörtel codex
X-Terra Base im Schlämmverfahren

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Baustellenbedingungen

Einen sehr wichtigen Einfluss auf die Verarbeitung sowie die Haltbarkeit der Konstruktion hat die Temperatur bei der Verlegung von keramischen Belägen in der gebundenen Bauweise. Hier liegt die ideale Temperatur zwischen 5 – 25°C. Dabei ist darauf zu achten, dass die Temperaturen vor und vor allem nach dem Einbau nicht zu weit nach oben oder unten abweichen. Dies kann mit einfachen Maßnahmen wie Beschatten und/oder feucht halten oder entsprechendem Abdecken erreicht werden. Somit können die sonst entstehenden hohen Zug- oder Druckspannungen leicht vermieden werden und beeinflusst somit positiv den Erfolg der Baumaßnahme.

Fazit:

Die Bauweisen im GaLaBau haben sich seit langem bewährt – auch die Verlegung von keramischen Belägen z. B. auf einer gebundenen Bauweise. Durch die Aufnahme der keramischen Platten in die ZTV-Wegebau von Ende 2022 ist nun die Sicherheit einer fachgerechten Verlegung gegeben und dank eines gültigen Regelwerks handelt es sich nicht mehr um eine Sonderkonstruktion!

Wichtig dabei ist: Die ZTV Webebau gilt nur dann, wenn diese vereinbart ist!

Verlegung von großen Feinsteinzeugplatten auf gebundener Bettung (codex X-Terra 400,dem drainagefähigen Einkornmörtel) mit Haftschlämme codex X-Terra 22.
Verlegung von großen Feinsteinzeugplatten auf gebundener Bettung (codex X-Terra 400,
dem drainagefähigen Einkornmörtel) mit Haftschlämme codex X-Terra 22.

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