Bevor der Fliesenleger mit der Verlegung des Oberbelags beginnen kann, ist die Begutachtung des Untergrunds eine obligatorische Maßnahme. Denn für einen ästhetischen, technisch einwandfreien sowie dauerhaft tragfähigen Belag ist ein „verlegegerechter“ Untergrund zwingend erforderlich.
Damit der Fliesenleger nicht in die rechtliche Falle tappt, gilt es die Arbeiten der Vorgewerke zu überprüfen und zu beurteilen, in wie weit ein fachgerechter und verlegereifer Untergrund vorliegt. Hierbei gibt es eine Vielzahl von Regelwerken und Vorgaben zu beachten.
Nach der fachlichen Prüfung kommen, soweit erforderlich, die Hinweisplicht und gegebenenfalls die schriftliche Bedenkenanmeldung hinzu.
Nach derzeitiger Rechtssprechung gelten diese nicht nur bei VOB-Verträgen, sondern auch im Werkvertrag nach BGB. Die Prüf- und Hinweispflichten stellen für den Auftragnehmer eine hohe Verantwortung dar, denn wenn nicht vor Arbeitsbeginn reklamiert wird, gilt die Leistung und Ausführung als für gut empfunden und abgenommen. Somit ist es ratsam, diesen vorbereitenden Maßnahmen mehr Zeit und Sorgfalt zu widmen. Denn wenn erst während der Verlegung Mängel, wie z.B ein unebener Untergrund, bemerkt werden, liegt die Herstellung eines geeigneten und verlegereifen Untergrunds, einschließlich Kostenübernahme, im Verantwortungsbereich des Folgegewerks – sprich in unserem Fall beim Fliesenleger.
Weiterhin hat der Auftragnehmer grundsätzlich zu prüfen, ob die vom Auftraggeber vorgegebene Planung zur Umsetzung des vereinbarten Gewerks geeignet ist.
Diese Bedenken betreffen zum Beispiel:
- die Ausführungsart
- die Baustoffe/-teile (die Tauglichkeitsprüfung ist obligatorisch, da sonst Gefahr besteht, sich Gewährleistungsansprüchen des Auftraggebers auszusetzen)
- die Unfallgefahren (Absturzsicherung, Geländer, Gerüste, etc.)
- die Vorgewerke wegen mangelhafter Vorleistung
Untergründe prüfen
Einer der ersten Schritte eines Fliesenlegers auf der Baustelle ist es, zu prüfen, ob der Untergrund zur Aufnahme von keramischen Fliesen und Platten grundsätzlich geeignet ist. Bei der Begutachtung von neuen Flächen reicht meist ein geschulter Blick zur Beurteilung des Untergrunds. Im Gegensatz dazu stehen Altuntergründe, bei welchen oftmals erst weitere Prüfungen Aufschluss über den Zustand des Bodens geben. Angepasst an die Art des Untergrunds (Altuntergrund mit Mörtelresten, Calciumsulfatestrich, usw.) erfolgt dann die entsprechende Untergrundvorbereitung.
Bei einer simplen Sichtprüfung können bereits viele Faktoren festgestellt werden:
- Art des Untergrunds (Material, alt, neu, usw.)
- Oberflächenbeschaffenheit (fest, nass, sandig, rau, glatt, Ausblühungen, Verunreinigungen, haftungsfeindliche Oberflächen, alte Oberbeläge, Klebstoffreste, usw.)
- Anordnung/Ausführung der Dehn-, Arbeits- und Scheinfugen
- Ausbildung der Randdämmstreifen
- Schäden wie Risse, Verformungen, Höhenversätze, usw.
- ausgewiesene Messstellen für CM-Messungen bei Fußbodenheizungen
Mit Hilfe des eigenen Körpergewichts kann der Fliesenleger einfach die Formstabilität unter Last feststellen, beispielsweise bei Holzuntergründen oder schwimmenden Fertigteilestrichen. Weiterhin lassen sich Höhenversätze an Dehnfugen oder Rissen durch Gewichtsverlagerung in der Estrichfläche erkennen.
Standardisierte Prüfmethoden sind hier:
- die Ritzprobe
- die Wasserprobe/Benetzungsprüfung
- die Wischprüfung
- die Klopfprüfung
- die Feuchtigkeitsmessung
Ebenheitstoleranzen
Ebenheitstoleranzen spielen gerade bei immer größer werdenden Fliesenformaten eine wichtige Rolle. Die DIN18202 – Toleranzen im Hochbau – regelt die Grenzwerte, Winkeltoleranzen und Ebenheitstoleranzen für die Ausführung von Bauwerken. Zu beachten ist, dass die zulässigen Abweichungen für die Abmessung von Baustoffen nicht in den Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202 enthalten und daher zusätzlich zu berücksichtigen sind. Die Toleranzen nach DIN 18202 sind unserer Meinung nach nicht mehr zeitgemäß und sehr häufig auch ein aufkommender Diskussionspunkt zwischen den Beteiligten. Es ist nur schwer möglich, bei solch großen Toleranzen ein hochwertiges Endergebnis abzuliefern, denn diese Toleranzen gelten sowohl für den Untergrund wie auch für den fertigen Belag. Daher ist dieser Missstand im Vorfeld zwingend mit dem Bauherren zu besprechen und zu klären. So ist beispielsweise in der aktuell überarbeiteten DIN 18157 festgeschrieben, dass die Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202 für Fliesen und Platten nicht ausreichend sind und diese Flächen gegebenenfalls gespachtelt werden müssen.
Geeignete Baustoffe
Sowohl für den Untergrund als auch für den Oberbelag kommen immer wieder Baustoffe zum Einsatz, die für den Verwendungszweck nicht geeignet sind (z.B Lehm oder Leichtputze unter Wandfliesen, Trockenestriche unter großformatigen Fliesen, usw.). Hier gilt für den Fliesenleger erhöhte Achtsamkeit, denn die Rechtssprechung ist eindeutig und verweist auf die Hinweispflicht (z.B bei der Wahl des richtigen Estrichbindemittels im Nassraum), welche zwingend der Schriftform bedarf. Grundsätzlich gilt bei allen angezeigten Bedenken, dass erst nach erfolgter Nachbesserung oder Beseitigung des Mangels weiter gearbeitet werden darf. Werden beispielsweise trotz Bedenkenanmeldung Fliesen auf einem fehlerhaften Untergrund verlegt, haftet der Fliesenleger. Eine reine Bedenkenanmeldung reicht also nicht aus, denn der Mangel muss vor Beginn der Fliesenverlegung beseitigt werden.
Untergrundvorbereitung
Unabhängig von Alter und Zustand des Untergrunds, sind folgende Arbeitsschritte in der ersten Phase immer notwendig:
- Reinigung
- Reinigungsschliff (bei verunreinigten Oberflächen, z.B durch Altbeläge oder Vorgewerke)
- Abschleifen von Calciumsulfatestrichgen (keine Nebenleistung, wird berechnet)
- Schließen von Schein- und Arbeitsfugen
- Grundieren
Je nach Bedarf sind auch das Fräsen, Schleifen, Kugel- oder Sandstrahlen, Entkoppeln oder Versteifen, sowie das Schließen von Arbeitsfugen und Nivellieren von Unebenheiten zur Herstellung einer verlegereifen Fläche notwendig.
Hinweis: Da diverse Maschinen zur Untergrundvorbereitung entsprechend schwer sind und bei der Bearbeitung teilweise hohe Kräfte auf den Untergrund einwirken, ist dieser bzw. der gesamte Konstruktionsaufbau vorab zu prüfen um Folgeschäden zu vermeiden.
Sanieren von beschädigten bzw. gerissenen Estrichflächen
Risse oder Arbeits-/Scheinfugen in der Estrichfläche können mit geeignten Gießharzen wieder zu einer homogenen Fläche verbunden werden. Aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen kann es aber auch sinnvoller sein, die Beläge zu entkoppeln oder zu versteifen.
Entkopplung
Mit Entkopplungsmatten/-bahnen wird der Belag vom (kritischen) Untergrund getrennt und damit vor eventuell auftretenden Spannungen geschützt. Die konstruktionsbedingt eher weichen Entkopplungsmatten sind für schwere (Punkt-) Lasten nur begrenzt geeignet. Daher hat sich bei hohen Lasten das Versteifen des Untergrunds bewährt.
Versteifen
Hierbei wird auf dem vorbereiteten und grundierten Untergrund das Renoviervlies UZIN RR 201 als zusätzliche Armierung lose aufgelegt und mit einer Nivelliermasse, z.B codex FM 50 Turbo, in mindesten 5mm Schichtstärke überarbeitet. Durch die Glasfaserarmierung wird die Fläche zusätzlich „versteift“, was zu einer deutlich höheren Stabilität und Rissüberbrückung (bis 3mm Rissbreite) führt.
Bei Rissen von 3-5mm kommt vorab zusätzlich die Rissbrücke UZIN RR 203 zum Einsatz, die partiell über den Rissen mit dem schnell erhärtenden Dünnbettmörtel codex Power RX 6 Turbo aufgeklebt wird.
Komplett gerissene Estriche müssen jedoch zurück gebaut und komplett erneuert werden.
Ausgleichen und Nivellieren
Selbst in Neubauten treffen wir oft gleiche Situationen an wie im Sanierungsfall: Unebene Untergründe bzw. Untergründe mit nicht ausreichendem Gefälle. Dem Fliesenleger obliegt es dann, den Untergrund so vorzubereiten, dass er für die vorgesehene Art der Nutzung geeignet ist. Sollen als Oberbelag beispielsweise großformatige Fliesen verlegt werden, bestehen an den Verlegeuntergrund erhöhte Anforderungen.
Bodenflächen werden üblicherweise mit selbstverlaufenden Nivelliermassen ausgeglichen. Hier kann je nach Untergrund und Anforderung auf ein entsprechend großes Produktportfolio zurück gegriffen werden. Bei Flächen, welche mit Feuchtigkeit oder Wasser belastet werden, bedarf es einer Gefälleausbildung. Dies kann mit der Gefällespachtelmasse codex NC 395 (bis 4%) hergestellt werden. An Wand- und Bodenflächen finden zementäre, standfeste Ausgleichsmörtel ihren Einsatz.
Fazit
Planen Sie sich daher für die Prüfung und Vorbereitung die notwendige Zeit ein. Letztendlich macht es sich bezahlt, denn die fachgerechte Beurteilung und die daraus resultierenden Maßnahmen sind wichtige Erfolgsfaktoren für ein hochwertiges und dauerhaftes Endergebnis, sowie zufriedene Kunden.
Joachim Fülle – Leiter codex Produktmanagement und Anwendungstechnik