In den Bauordnungen der Bundesländer ist im § 13 beschrieben, dass Bauwerke und Bauteile so zu planen und auszuführen sind, dass durch Wasser oder Feuchtigkeit keine Schäden oder unzumutbare Belästigungen entstehen. Das bedeutet, dass die Bausubstanz durch geeignete Abdichtungsmaßnahmen zu schützen ist. Keramische Fliesen und Platten haben sich seit vielen Jahrhunderten an Wand und Boden...