Bevor der Fliesenleger mit der Verlegung des Oberbelags beginnen kann, ist die Begutachtung des Untergrunds eine obligatorische Maßnahme. Denn für einen ästhetischen, technisch einwandfreien sowie dauerhaft tragfähigen Belag ist ein „verlegegerechter“ Untergrund zwingend erforderlich. Damit der Fliesenleger nicht in die rechtliche Falle tappt, gilt es die Arbeiten der Vorgewerke zu überprüfen und zu beurteilen, in...